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Glockengeläut

Dreimal pro Tag Einladung zum Gebet

Glocken wollen aufmerksam machen - auf Gottesdienste und bei Gefahr, Freude bejubelnd, Klage und Trauer unterstreichend. Wen wundert es da, dass es immer wieder den Aufruf zum Glockengeläut zur Unterstützung gesellschaftlicher Belange gibt.

Das Angelusläuten ist tägliche Einladung, unsere eigenen Sorgen und Nöten ins Gebet zu bringen. Der Krieg in der Ukraine gehört derzeit sicher dazu. Regelmäßiges Gebet ist womöglich nachhaltiger und bewusstseinsbildender als Anlass gebundene Aktionen.

Das Angelusgebet ist eine traditionelle Gebetsform. Nicht jede/r wird sich mit ihr anfreunden können. Dennoch kann das Geläut Anlass sein, einen Augenblick zu verschnaufen oder einen Stoßruf zum Himmel zu richten.

Herzliche Einladung dazu!

 

Geschichtlicher Hintergrund:

Der Impuls zur Einführung des abendlichen Läutens kam aus dem Franziskanerorden, als das Generalkapitel des Ordens in Pisa im Jahre 1263 unter Leitung des heiligen Bonaventura empfahl, die Gläubigen anzuleiten, beim abendlichen Läuten zur Komplet die Gottesmutter zu grüßen und der Menschwerdung Gottes zu gedenken, da Maria am Abend die Botschaft des Erzengels Gabriel gehört und Jesus empfangen habe. Im 14. Jahrhundert kam das Läuten am Morgen in Gebrauch, das ursprünglich ein Gebet um das öffentliche Wohl und den Frieden begleitete. Es wurde dann 1423 durch die Partikularkonzile in Köln und Mainz umgedeutet als „Erinnerung an die Schmerzen Marias bei der Passion Christi“.

Das Mittagsläuten entstand noch einmal fast ein Jahrhundert später: 1456 ordnete Papst Calixt III. an, zu Mittag zum Gebet für einen Sieg der ungarisch-serbischen Truppen in Belgrad gegen die belagernden Türken zu läuten. Dies wurde nach dem Sieg der christlichen Truppen am 22. Juli 1456 beibehalten. Es verschmolz mit dem anders motivierten Morgen- und Abendläuten, seit unter dem Einfluss der Jesuiten im 17. Jahrhundert die Deutung bestimmend wurde, dass das Morgenläuten an die Auferstehung Jesu Christi erinnere, das Mittagsläuten an sein Leiden am Kreuz und das Abendläuten an die Menschwerdung Christi. (Quelle: Wikipedia)

 

Rechtlicher Hintergrund:

Glockengeläut als Einladung zum Gottesdienst wie auch zum persönlichen Gebet - wie beim Angelus - steht unter dem grundgesetzlichen Schutz der freien Religionsausübung. Dies gilt jedoch nicht für den Uhrschlag oder andere zivile Anlässe. Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz und der nachfolgenden Rechtsprechung sind nachts aber auch tagsüber den berechtigen Belangen der Zivilgesellschaft Rechnung zu tragen.