Wort-Gottes-Feiern am Sonntag mit Kommunionspendung

Wer eigentlich darf segnen?

PV Warburg   

Nun ist die „Zeit der vielen Segnungen" auch schon wieder vorbei. Vielleicht haben Sie gerade den Blasiussegen empfangen. Und vielleicht haben Sie sich schon gefragt: Wer darf den Blasiussegen eigentlich spenden? Wer darf segnen in der katholischen Kirche?

Erst einmal: Jeder von uns darf und soll Segen sein. Und diese Grundhaltung kann und darf zeichenhaft werden, indem wir segnen: (segnen). Die Eltern ihre Kinder. Der Bauer sein Land. Aber auch ich den weit hörbaren Krankenwagen. Sie den schwierigen Nachbarn. Oder den nervigen Kollegen. Oder den Menschen, von dessen Leid Sie gerade erfahren haben. Warum eigentlich nicht? Bei der Taufe sind wir alle gesalbt worden: Zu Königen, Propheten und Priestern. Diese Taufwürde erlaubt uns das Segnen – beauftragt uns vielleicht sogar dazu.

Viele Begrüßungs- und Abschiedsformeln erinnern uns daran: „Grüß Gott!" „Behüt‘ dich Gott!" – das ist in Bayern bis heute gebräuchlich. Unser „Tschüss" geht auf den französischen Gruß „A Dieu" – auf Gott hin! – zurück. Auch damit wird Gutes gewünscht, gesegnet.

Manchmal wird ein solcher Segen in einem Gottesdienst ausgefaltet. Das will dann eine Erinnerung sein: So könnt auch Ihr segnen. Liebe Menschen, liebe Gesellschaft, liebe Welt – vergesst nicht, dass Ihr dem Leben dienen sollt! So übernimmt der Priester (oder Gottesdienstleiter) stellvertretend den Dienst der Segnung, wenn in der Weihnachtszeit eine Kindersegnung stattfindet. Sie ist die Einladung an die Eltern, diesen Segen auch im Alltag zu leben. Es ist eine Aufforderung an die Welt, an die Gesellschaft, den Kindern gut zu sein.

Um auf die Frage nach dem „Dürfen" zurückzukommen: Im Benediktionale – dem offiziellen Segensbuch – heißt es: „Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrages kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen. Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche und auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet. So werden etwa die Segnungen öffentlicher Einrichtungen durch einen Amtsträger vollzogen, der die Kirche in diesem Bereich vertritt. Daher sind dem Bischof Segnungen vorbehalten, in denen eine besondere Beziehung zur Diözese sichtbar wird; Priester, Diakon oder beauftragte Laien segnen im Leben der Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben; Eltern segnen in der Familie." Deswegen segnen KiTa-Leiterinnen in ihrer Einrichtung, Wort-Gottes-Feier-Leiter(innen) sind in unserem Fall beauftragte Laien, die eine Erlaubnis erhalten, den Blasiussegen oder ähnliches zu spenden.

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